Sehr geehrte Kunden und Interessierte, Produkte aus dem Atelier Gilles (ehem. Ebinger-Schnaß-Keramik) werden in reiner Handarbeit hergestellt.

Wir sind bestrebt jedes einzelne Teil unserer Produktion, sei es z.B. ein Säulenteil, eine Ofenkachel oder eine Bodenplatte, als Unikat erkennbar zu machen.
Es ist absolut beabsichtigt die „menschliche Hand“ in der Oberfläche und dem Glasurauftrag wieder zu finden.
Auch sind unsere Glasuren speziell dahin entwickelt, im Brand ein großes Farbspektrum zu erzeugen.
Dies alles verleiht den Produkten aus unserer Werkstatt den Natürlichen und unverwechselbaren Charakter.
Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass wir Abweichungen bei Farben, Maßen und Oberfläche nicht als Reklamationsgrund anerkennen können.

Atelier Gilles GmbH
Humboldtstr. 7
53115 Bonn

Tel.: +049(0)2603-2196
Fax.: +049(0)2603-2993
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(im Folgenden “Atelier Gilles” genannt)

Geschäftsbedingungen

Stand: 12.06.2020

I - Geltungsbereich/Allgemeines

1. Allen Lieferungen und Leistungen vom Atelier Gilles liegen diese Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für Folgeverträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegespräch nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

2. Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen; diese werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden vom Atelier Gilles ausdrücklich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Käufers. Ein Schweigen vom Atelier Gilles auf Korrespondenz des Käufers, die auf abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verweist, bedeutet keine Zustimmung vom Atelier Gilles.

3. Atelier Gilles behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Planungen, Zeichnungen, Entwürfen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Atelier Gilles verpflichtet sich, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

II - Angebot/Vertragsabschluss

1. Angebote vom Atelier Gilles erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Käufer dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit der Annahme der Bestellung des Käufers durch Atelier Gilles zustande.

2. Inhalt es Vertrages sind alleine die in der Auftragsbestätigung vom Atelier Gilles spezifizierten Leistungen. Geänderte oder zusätzliche Leistungen müssen vom Atelier Gilles schriftlich bestätigt werden.

III – Preise/Zahlungen

1. Alle Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk, einschl. Verladung und Verpackung im Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung in Vorkasse, abzüglich 4% Skonto, binnen 1 Woche nach Rechnungsstellung zu leisten.

3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins für das Jahr zu zahlen (siehe hierzu § 288 Abs. s BGB n.F.). Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder- Bereitschaft des Käufers begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels) sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens ist Atelier Gilles berechtigt, eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist das Atelier Gilles berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Ware jederzeit wieder zurückzunehmen. Hierzu gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäfts,- Privat- und Lagerräumen. Ziff.VI.5 bleibt hiervon unberührt. Bis zur vollständigen Zahlung oder Sicherheitsleistung ist das Atelier Gilles berechtigt, jede weitere Leistung oder Lieferung zurückzuhalten.

IV – Lieferzeit/Lieferverzögerung

1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien, Ihre Einhaltung durch das Atelier Gillesk setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle Ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringen erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Leistung der Vorrauszahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, insoweit das Atelier Gilles die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt Atelier Gilles sobald als möglich mit.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk vom Atelier Gilles verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Annahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

5. Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs- oder Energiever-sorgungsschwierigkeiten oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche unvermeidbare und unverschuldete Umstände, jeweils gleichgültig, ob diese Umstände bei Atelier Gilles, dem Käufer oder bei Dritten eintreten, befreien Atelier Gilles insoweit für deren Dauer von der Erbringung der Leistung. Atelier Gilles wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen. Soweit infolge dieser Umstände die Erfüllung des Vertrages für das Atelier Gilles unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar wird, kann Atelier Gilles den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Ansprüche vom Atelier Gilles für bis zur Mitteilung erbrachte Leistungen berechnen sich nach § 645, Abs. 1, Satz1, BGB entsprechend. Eine weitergehende Haftung des Käufers wegen Verschuldens bleibt nach § 645, Abs. 2 BGB unberührt.

6. Der Käufer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn Atelier Gilles die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Der Käufer kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird, und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Käufer den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Im Übrigen gilt Abschnitt VIII.2. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein, oder ist der Käufer für die Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

7. Kommt Atelier Gilles in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Setzt der Käufer Atelier Gilles – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VIII.2 dieser Bedingungen.

V – Gefahrenübergang/Abnahme

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Atelier Gilles noch andere Leistungen z.B. die Versandkosten, oder die Anlieferung übernommen hat.

2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die Atelier Gilles nicht anzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert oder befindet er sich mit der Annahme der Lieferung in Verzug, erfolgt die weitere Lagerung auf Kosten und Gefahr des Käufers.

3. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Die Abnahme der Lieferung kann nicht wegen Fehlens einzelner Teile einer Bestellung oder wegen geringfügiger Beanstandungen abgelehnt werden, es sei denn, dass die Gebrauchsfähigkeit der Ware dadurch erheblich beeinträchtigt ist.

VI – Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen und Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer Eigentum vom Atelier Gilles.

2. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Atelier Gilles wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, so lange der Käufer seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. VI.5 vorliegt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt sicherheitshalber an Atelier Gilles ab; Atelier Gilles nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Solange er seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt und kein Fall von Ziff. VI.5 vorliegt, wird Atelier Gilles von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen. Auf Verlangen hat der Käufer Atelier Gilles die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Abtretung gemäß seinem Schuldner offen zu legen.

3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Gegen etwaige Pfändungen, Zwangsvollstreckungen oder sonstige Maßnahmen, die die Eigentumsrechte von Atelier Gilles beeinträchtigen könnten, hat der Käufer einzuschreiten und Atelier Gilles unverzüglich unter Übermittlung der für eine Intervention notwendigen Angaben und Unterlagen zu unterrichten.

4. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für Atelier Gilles als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne Ziff. VI.1. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware, durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, Atelier Gilles nicht gehörenden Sachen untergehen sollte, überträgt der Käufer Atelier Gilles bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Materialien zur Zeit der Verarbeitung. Die Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. VI.1.

5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Atelier Gilles berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit wieder an sich zu nehmen, ohne von dem Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei vertragswidrigen Verhalten, bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der zukünftigen Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Käufers begründen (z.B. Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels) sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens. Der Käufer gestattet hierzu bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinem Geschäfts- Privat- oder Lagerräumen.

6. Atelier Gilles verpflichtet sich, die Sicherung insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.

VII – Technische Angaben/Zusicherung von Eigenschaften

Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben vom Atelier Gilles erfolgen nach bestem Wissen. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen gelten sie nur als annähernde Produktbeschreibung und Beschaffenheitsangaben. Technische Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten. Zusicherungen von Eigenschaften im Sinne § 459, Abs. 2, BGB müssen ausdrücklich und schriftlich als solche gekennzeichnet sein.

VIII – Gewährleistung

1. Atelier Gilles trägt die gesetzliche Gewährleistung. Keine Gewähr besteht für üblichen Verschleiß sowie für Beschädigungen, die nach dem Gefahrenübergang entstehen, beispielsweise wegen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Behandlung, Lagerung oder Montage, mangelhafter Verarbeitung, ungeeignetem Untergrund und chemischen oder physikalischen Einflüssen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

2. Mängel, Über- und Unterschreitungen der vertraglich vereinbarten Menge sowie Transportschäden sind Atelier Gilles unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar bei erkennbaren Mängel spätestens innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung und bei anderen Mängel, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens binnen 5 Tagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können Ansprüche aus solchen Mängeln nicht mehr hergeleitet werden.

3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, behält sich Atelier Gilles das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Käufer hat Atelier Gilles hierfür angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist, ohne das der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung verweigert oder schuldhaft verzögert, so kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzen des Preises (Minderung) verlangen.

IX – Haftung

1. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Atelier Gilles einschl. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf 20% des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt. Dies gilbt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verzug, Unmöglichkeit, Unvermögen, Verletzung von Vertragspflichten (ppv), unerlaubter Handlung und der deliktischen Produkthaftung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, erforderlich werdende Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren Folgeschäden sind ausgeschlossen.

2. Die Haftungsausschlüsse- und beschränkungen in Absatz 1 gelten nicht für Schäden die vom Atelier Gilles, seinen Organen oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

3. Wird Atelier Gilles aus Produzentenhaftung aufgrund in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet Atelier Gilles von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler ein zustehen hat. In diesem Rahmen ist der Käufer auch verpflichtet, solche Aufwendungen zu erstatten, die sich aus, oder im Zusammenhang mit einer vom Atelier Gilles durchgeführten Rückrufaktion oder sonstigen schadensbeseitigenden oder vorbeugenden Maßnahmen ergeben. Der Käufer verzichtet insoweit auf jede Einrede der Verjährung, es sei denn, dass Atelier Gilles sich seinerseits gegenüber dem Anspruchsteller auf Verjährung berufen kann.

X – Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren nach 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. IX. 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

XI – Verschwiegenheit/Urheberrechte

1. Der Käufer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Erkenntnisse und Informationen vom Atelier Gilles vertraulich zu behandeln.

2. An Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen, Modellen, Werkzeugen, Muster, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, behält sich Atelier Gilles sein Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung, Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

XII – Gültigkeit

Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Reglungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarungen gilt diejenige rechtliche wirksame Reglung, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XIII – Nebenabreden / Schriftform

1. Nebenabreden sind nicht getroffen.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

XIV – Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lahnstein, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Atelier Gilles bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch vor einem anderen zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge ist ausgeschlossen.